Viele glauben, notarielle Tätigkeit erschöpfe sich in der Anbringung eines Stempels unter einem Dokument: nicht ganz richtig. Sehr wahrscheinlich rührt dies von der einfachen Unterschriftsbeglaubigung.
Dabei bezeugt der Notar beweiskräftig, dass die Unterschrift unter einem Dokument von einer bestimmten Person vor ihm vollzogen oder anerkannt wurde.
Dies setzt voraus, dass sich diese Person gegenüber dem Notar legitimiert hat, namentlich durch Personalausweis oder Reisepass.
Unterschriftsbeglaubigungen sind in einer ganzen Reihe von Fällen erforderlich, z.B. bei Erklärungen an das Grundbuchamt oder das Handelsregister.
Oftmals entwirft der Notar darüberhinaus die zu unterzeichnende Urkunde; dann muss er zuvor den Sachverhalt ermitteln, mit dem Mandant das gewünschte Ergebnis besprechen und die dazu erforderliche Erklärung abfassen. Dabei steht der Notar für das richtige Ergebnis ein.
|
|
|