Wir beraten und beurkunden im gesamten notariellen Aufgabenspektrum:
Grundstücksrecht
Wir besprechen, entwerfen und beurkunden Kaufverträge über Bauplätze, Wohnhäuser und Eigentumswohnungen, innerstädtische Entwicklungs- und Erschließungsverträge, Verträge über gewerbliche Areale, Einbringung von Grundbesitz in Unternehmen, Bestellung von Grundschulden, Begründung von Erbbaurechten und Dienstbarkeiten.
Gerade bei Kaufverträgen ist der Notar gefordert: Es geht in der Regel um hohe Werte.
Viele Käufer nehmen Kredite zur Finanzierung auf und binden sich damit auf längere Sicht in ihren finanziellen Möglichkeiten.
Ganz entscheidend ist die faire Vertragsgestaltung, die einen gesicherten Aus-tausch der Leistungen gewährleistet. Besitz und Eigentum gehen erst nach der Kaufpreiszahlung auf den Käufer über. Zuvor sind die Ablösung von Bankkrediten des Verkäufers und die Löschung von Grundschulden und anderen Rechten sicherzustellen. Mietverträge müssen aufgehoben werden. Gesetzliche Vorkaufsrechte vor allem der Kommunen müssen berücksichtigt werden; zur Wirksamkeit von Verträgen müssen in bestimmten Fällen behördliche Genehmi-gungen eingeholt werden.
Dokumente übermitteln wir in elektronischer Form an die Grundbuchämter.
All diese Tätigkeiten übernimmt der Notar, nach Vertragsbeurkundung und "hinter den Kulissen". Sie sehen nach getaner Arbeit eigentlich nur die Eintragungsnachricht des Grundbuchamts.
Zur Vorbereitung von Kaufverträgen können Sie hier Fragebögen herunterladen
Erbrecht
Testament und Erbvertrag
Wir besprechen mit Ihnen Ihre Lebens- und Familiensituation, Ihre Vermögens-zusammensetzung und Ihre Gestaltungswünsche. Auf dieser Grundlage erar-beiten wir Ihnen Vorschläge zur Umsetzung, zuerst im Gespräch und daraufhin in Form eines von uns formulierten Urkundenentwurfs. Diesen können Sie in Ruhe prüfen; in einem zweiten Termin kann Ihr Testament oder Erbvertrag, wenn Ihnen alle Regelungen nach der Besprechung zusagen, beurkundet werden.
Ein Hinweis:
Nach dem Gesetz können das einseitige Testament und das gemeinschaftliche Ehe-gattentestament auch von Hand geschrieben werden; die Praxis zeigt indes, dass gerade im Erbrecht viele Begriffe nicht "korrekt" verwendet werden und dadurch Ergebnisse entstehen, die so nicht gewollt waren.
Besonders gefährlich beim gemeinschaftlichen Testament in der Form des beliebten "Berliner Testaments" ist die Bindungswirkung: Setzen sich Eheleute zuerst gegenseitig als Erben ein und auf den Tod des längerlebenden Ehepartner z.B. gemeinsame Kinder, kann diese Erbeinsetzung nach dem Tod des erst-sterbenden Ehepartners und Annahme der Erbschaft grundsätzlich nicht mehr geändert werden, auch wenn sich die familiären Verhältnisse oder die Vermögenssituation danach ändern.
Mit einem notariell beurkundeten Testament können Sie solche Klippen weiträumig umfahren.
Notarielles Testament und Erbvertrag haben darüberhinaus den Vorzug, dass im Ernstfall kein gerichtlicher Erbschein und auch keine gerichtlichen Verfahren erforderlich sind. Dies spart Zeit, Bürokratie und vor allem erhebliche Gerichtskosten.
Übergabeverträge
Die Weitergabe Ihres Familienbesitzes oder Unternehmens an die junge Generation ist ein sensibles Thema und bedarf vielfältiger Abwägungen, vor allem atmosphärischer, wirtschaftlicher und nicht zuletzt steuerlicher Art.
Die Versorgung der Eltern ist zu regeln, ebenso der Ausgleich unter Geschwistern und auch Rückforderungsrechte für bestimmte "worst-case-Szenarien".
Auch hier ist die gründliche Besprechung Ausgangspunkt für die weiteren Schritte.
Gesellschaftsrecht
Von der Gründung eines Unternehmens mitsamt der Formulierung des passenden Gesellschaftsvertrags, den Anmeldungen zum Handelsregister, über Änderungen der Satzung, Kapitalmassnahmen, Anteils- oder Unternehmens-verkäufe, bis hin zu Verschmelzungen mehrerer Unternehmen: wir haben langjährige Erfahrung in diesem mitunter ausgesprochen schwierigen Feld und betreuen zahlreiche örtliche und regionale Unternehmer und Unternehmen.
Vom eingetragenen Kaufmann über die klassischen Mittelständler bis hin zu international tätigen Gruppen.
Wir arbeiten gerade in diesem Bereich mit renommierten Rechtsanwälten und Steuer-beratern zusammen.
Vorsorgevollmacht
Seit vielen Jahren und nach wie vor im Aufwind: Die Vorsorgevollmacht. Aus gutem Grund: mit ihr bestimmen Sie eigenständig und verbindlich, wer sich um Sie und Ihre Angelegenheiten kümmert, sollten Sie diese einmal nicht mehr selbst wahrnehmen können.
Die Vorsorgevollmacht umfasst in der Regel alle Aspekte, von der Kontoführung über die Verwaltung von Grundbesitz, hin zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zum Gesundheitsbereich und ärztlicher Behandlung.
Als Bevollmächtigte werden zumeist Ehepartner oder Lebensgefährten ebenso wie erwachsene Kinder, aber auch sonst nahestenden Menschen bestimmt.
Entscheidend ist ein ausgeprägtes Vertrauensverhältnis.
Mit der Vorsorgevollmacht ist weitestgehend ausgeschlossen, dass sich im gesundheitlichen "Ernstfall" das Betreuungsgericht einschaltet und gar ein Familienfremder für Sie als rechtlicher Betreuer ("Vormund") agiert und über Sie bestimmt.
Wir besprechen mit Ihnen den Kreis und die Reihenfolge der Bevollmächtigten, den Umfang der Vollmacht und können auch Besonderheiten regeln, z.B. unternehmensbezogene Vollmachten.
Mit der notariellen Vorsorgevollmacht bleibt die Familie handlungsfähig. Bis hin zu Schenkungen und Nachfolgeregelungen im engsten Familienkreis.
Hier finden Sie einen link zum Europäischen Vorsorgeportal, über das Sie sich über Vorsorgeaspekte in anderen europäischen Ländern informieren können:
http://the-vulnerable.eu/?lang=de
Familienrecht
In diesen Bereich gehören z.B. Adoptionsanträge, Eheverträge und auch scheidungserleichternde Vereinbarungen.
Mit einem Ehevertrag kann man vor oder nach der Hochzeit namentlich die ver-mögensrechtlichen Aspekte einer Ehe regeln.
Keine Sorge: Der Abschluss eines Ehevertrags hat keine verkürzende Auswirkung auf die Ehedauer; das ist mittlerweile durch Studien erwiesen. Ein anderer Punkt ist wesentlich wichtiger: Jeder Ehepartner weiss, woran er ist.
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