Urkunden werden heute nicht nur per Post versandt, sondern zunehmend auch in elektronischer Form notariell beglaubigt und übermittelt.
Vor zehn Jahren noch Neuland und mit Problemen behaftet, heute selbstverständlich:
Anmeldungen zum Handelsregister und Anträge an Grundbuchämter samt zugehöriger Urkunden werden von den Notariaten nur noch in elektronischer Form an die Amtsgerichte übermittelt.
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